Nach dem Gesetz ist die Notarin als unabhängige Trägerin eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege bestellt. Die Notarin ist bei ihrer Amtsausübung zur unbedingten Unparteilichkeit verpflichtet. Sie hat mithin die Interessen aller Urkundsbeteiligter zu beachten.
Zu den Haupttätigkeiten gehören insbesondere Beurkundungen im Bereich
- des Grundstücksrechts (Grundstückskaufverträge, Übertragungsverträge, Kaufverträge über Wohnungseigentum, Bestellung von Grundschulden und Hypotheken)
- des Erbrechts (Testamente, Erbverträge, Erbscheinsanträge, Erbausschlagungen)
- des Familienrechts (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen)
- des Gesellschaftsrechts (Gründungen von GmbH und anderen Handelsgesellschaften, Satzungsänderungen, Handelsregisteranmeldungen)
Für die folgenden Bereiche stehen Ihnen weitere Informationen zur Verfügung: