Verkehrsrecht

RECHTSGEBIETE | VERKEHRSRECHT

Unsere Fachanwältin für Verkehrsrecht vertritt Sie in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, wie z. B. der Schadensregulierung nach Verkehrsunfall, dem Bußgeld- oder Verkehrsstrafverfahren oder bei Streitfragen rund um den Autokauf.

Darum sollten Sie uns mit Ihrer Vertretung im Verkehrsrecht beauftragen:

Expertise:
Das Verkehrsrecht bildet seit über 20 Jahren einen absoluten Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Unsere Anwälte verfügen daher über einen großen verkehrsrechtlichen Erfahrungsschatz (z.B. Kenntnis der örtlichen Gerichte, Behörden oder Regulierungspraxis einzelner Versicherer im Schadensfall), den wir für Sie einsetzen.

Schnelle Hilfe
In verkehrsrechtlichen Fällen laufen kurze Fristen. Haben Sie z.B. einen Bußgeldbescheid erhalten, müssen Sie innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen, bevor dieser rechtskräftig wird. Termine erhalten Sie bei uns daher innerhalb von 48 Stunden, auch außerhalb der Öffnungszeiten.

Abwicklung per Telefon/E-Mail
Die Abwicklung Ihres Verkehrsrechtsfalles kann in vielen Fällen per Telefon und E-Mail erfolgen. Schicken Sie uns hierzu alle vorhandenen Unterlagen und wir besprechen die Einzelheiten telefonisch.

Kostentransparenz:
Wir klären Sie vor unserer Beauftragung über die voraussichtlichen Kosten auf. Bei Bedarf informieren wir Sie über die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe.

Für die folgenden Bereiche stehen weitere Informationen zur Verfügung:
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Roland Müller-Plesse

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

kanzlei@rechtsanwaeltemueller.de

Tabea Müller
Rechtsanwältin & Notarin
Fachanwältin für Verkehrsrecht

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