Mit notarieller Beratung zur Wunschunternehmensform
Ihre Notarin berät Sie umfassend über die Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsform. Nach Ihren Vorgaben und Wünschen empfiehlt er Ihnen die passende Gesellschaftsform für Ihr Unternehmen. Der Notar begleitet Sie hierbei von der Gründung bis zur Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister.
Vereinsrecht ist Notarrecht
Auch wenn Sie einen Verein gründen wollen, sollten Sie nicht auf die Beratung durch einen Notar verzichten. Gerade in der Gründungsphase sind viele Dinge zu beachten. Nicht nur die Gestaltung der Vereinssatzung wird vor einer erfolgreichen Eintragung des Vereins in das Vereinsregister durch das Registergericht geprüft. Gerade im Vereinsrecht sind viele Förmlichkeiten zu beachten, deren Nichtbeachtung leicht zu Stolpersteinen auf dem Weg zur Eintragung werden können.
Hat die Mitgliederversammlung im bestehenden Verein Änderungen beschlossen oder gab es personelle Veränderungen im Vorstand des Vereins, sind auch diese ebenfalls in das Vereinsregister einzutragen.