Erben & Vererben

NOTARIN | ERBEN & VERERBEN

Stirbt ein Mensch, ohne seinen letzten Willen in einem Testament oder Erbvertrag festgehalten zu haben, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein. Diese kann den Wünschen des Verstorbenen entsprechen. Häufig ist dies jedoch nicht der Fall. Das liegt daran, dass viele Vorschriften des deutschen Erbrechts zu einer Zeit entstanden sind, als das klassische Familienbild (Ehemann, Ehefrau, Kinder) die Regel war und beim Tod des “Familienernährers“ die Kinder und die verbliebene Ehefrau abgesichert werden sollten. Unsere heutige Gesellschaft ist jedoch vielfältiger, der notarielle Beratungsbedarf entsprechend umfangreicher.

Zusammenleben ohne Trauschein, Scheidungen, Wiederverheiratung, Adoption. In diesen Situationen entspricht die gesetzliche Erbfolge oftmals nicht den Wünschen des Verstorbenen. Leben beispielsweise zwei Personen zusammen, ohne verheiratet zu sein, geht der Überlebende, wenn er nicht durch Testament als Erbe bedacht wurde, vollständig leer aus. Häufig steht bei Ehegatten mit Kindern der Wunsch im Vordergrund, beim Ableben eines Ehepartners zunächst den Überlebenden und danach die gemeinsamen Kinder als Erben einzusetzen (sog. "Berliner Testament").
Das notarielle Testament: Den letzten Willen umfassend und rechtssicher regeln – Streit unter den Erben vermeiden:

Sie haben es durch die Errichtung eines Testamentes mithin selbst in der Hand, wem Sie etwas vererben möchten. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch und lassen Sie durch unseren Notar ein notarielles Testament erstellen. 

Der Notar berät Sie umfassend über sachgerechte Gestaltungsmöglichkeiten und setzt Ihre Vorgaben in einem rechtssicher formulierten Testament um. Hierdurch werden spätere Streitigkeiten unter den Erben vermieden. Ein notarielles Testament wird von dem Notar zudem regelmäßig in amtliche Verwahrung gegeben. Das Testament wird dadurch vor Verlust und Manipulationen Dritter geschützt.

Gerade bei älteren Menschen wird im Nachhinein von nicht bedachten Personen häufig die Geschäfts-/Testierfähigkeit angezweifelt. Diese machen dann häufig ihre gesetzlichen Ansprüche gegenüber den Erben geltend. Dieser Streit kann durch ein notarielles Testament oft vermieden werden. Der Notar hat die Geschäfts-/Testierfähigkeit im Testament festzustellen und sich diese in Zweifelsfällen vor der Errichtung des Testaments von einem Arzt bestätigen zu lassen.

Und die Kosten?

Die Kosten eines notariellen Testamentes sind gesetzlich zwingend geregelt und richten sich nach dem Wert des zu vererbenden Vermögens. Der Notar informiert Sie gerne vor der Errichtung Ihres notariellen Testamentes über die in Ihrem Fall zu erwartenden Kosten. 

Durch das notarielle Testament kann in den allermeisten Fällen ein im Streitfall langwieriges und teures Erbscheinsverfahren vermieden werden, da ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll zum Nachweis des Erbrechts regelmäßig ausreicht.
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Jürgen Müller 

Rechtsanwalt - Notar a.D.

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