Ehe & Familie

NOTARIN | EHE & FAMILIE

Für viele Menschen entsteht in einer Partnerschaft der Wunsch das Verhältnis zueinander zu intensivieren und verbindliche Regelungen für ein Zusammenleben, aber auch den Fall einer späteren Trennung, zu treffen.

Ehe, Lebenspartnerschaft, Zusammenleben ohne Trauschein: Die Lebensentwürfe sind hier ebenso vielfältig wie die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Insbesondere das klassische Familienbild ist inzwischen längst nicht mehr die Regel. Hierbei ist es gar nicht so leicht, den Überblick zu behalten, welche Regelungen zu treffen sind. Oftmals sind nicht nur die Partner, sondern auch gemeinsame Kinder betroffen.

Viele unserer Mandanten fragen sich beispielsweise, ob sie einen Ehevertrag brauchen oder ob die Regelungen des gesetzlichen Güterstandes ausreichen. In Zeiten, in denen jede dritte Ehe geschieden wird, sehen sie das Verlangen nach einem Ehevertrag oft nicht mehr als Zeichen mangelnden Vertrauens in die Partnerschaft. Vielmehr soll der “worst case“, die Trennung, vorausschauend, sachlich und ohne die Emotionen einer Trennungssituation von beiden Partnern geregelt werden.

Individuelle notarielle Beratung für individuelle Lebenssituationen

Gerade in der notariellen Beratungspraxis gilt: Jeder Fall ist anders – es gibt kein Patentrezept. Lassen Sie sich von Ihrem Notar über die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten beraten. Er passt die gewünschten Regelungen Ihren individuellen Bedürfnissen an. 

Trennung einvernehmlich regeln

Auch wenn Sie für den Fall der Trennung keine Regelungen getroffen haben, ist es oftmals sinnvoll, die Trennung einvernehmlich unter notarieller Beratung zu regeln. Durch die Vereinbarung einer Scheidungsfolgenvereinbarung werden alle offenen Fragen, etwa zum gemeinsamen Vermögen oder zu gemeinsamen Verbindlichkeiten oder zum Sorgerecht für gemeinsame Kinder geregelt. Durch eine einvernehmliche notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung vermeiden Sie einen Streit vor dem und eine ansonsten erforderliche Entscheidung durch das Familiengericht.
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Jürgen Müller 

Rechtsanwalt - Notar a.D.

Tabea Müller

Rechtsanwältin & Notarin
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Rechtsanwalt
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