Ehe, Lebenspartnerschaft, Zusammenleben ohne Trauschein: Die Lebensentwürfe sind hier ebenso vielfältig wie die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Insbesondere das klassische Familienbild ist inzwischen längst nicht mehr die Regel. Hierbei ist es gar nicht so leicht, den Überblick zu behalten, welche Regelungen zu treffen sind. Oftmals sind nicht nur die Partner, sondern auch gemeinsame Kinder betroffen.
Viele unserer Mandanten fragen sich beispielsweise, ob sie einen Ehevertrag brauchen oder ob die Regelungen des gesetzlichen Güterstandes ausreichen. In Zeiten, in denen jede dritte Ehe geschieden wird, sehen sie das Verlangen nach einem Ehevertrag oft nicht mehr als Zeichen mangelnden Vertrauens in die Partnerschaft. Vielmehr soll der “worst case“, die Trennung, vorausschauend, sachlich und ohne die Emotionen einer Trennungssituation von beiden Partnern geregelt werden.