Am Anfang stehen viele Fragen
Vor der Beurkundung eines Kauf- oder Übertragungsvertrages gibt es für die Vertragsbeteiligten viele Fragen, deren Beantwortung Aufgabe des Notars ist.
Viele Käufer fragen sich, wann sie Eigentümer werden, ab wann sie die Immobile z.B. für Renovierungsarbeiten nutzen dürfen und wie sichergestellt wird, dass sie Eigentümer einer unbelasteten Immobilie werden. Für den Verkäufer muss sichergestellt sein, dass das Eigentum erst nach Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer übergeht.
Bei Übertragungsverträgen (z.B. Eltern auf Kinder) sind regelmäßig Absicherungen, wie Wohnungsrechte oder erbrechtliche Folgen zu berücksichtigen.
Unabhängige & umfassende Beratung durch Ihren Notar
Durch den Notar werden Sie umfassend über mögliche Risiken, die mit dem Erwerb/dem Verkauf oder der Übertragung einer Immobilie verbunden sind, aufgeklärt. Als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes ist er hierbei von Gesetzes wegen zur unbedingten Unparteilichkeit verpflichtet und hat die Interessen aller Urkundsbeteiligten gleichermaßen zu berücksichtigen.
Bauträgerverträge
Zu den Aufgaben des Notars gehört es auch, die Aufteilung von Immobilien in Wohnungseigentum durchzuführen und für die entsprechenden Eintragungen in das Grundbuch zu sorgen. Die nachfolgenden Verträge für den Verkauf der Eigentumswohnungen werden vom Notar unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben (insbesondere der Makler- und Bauträgerverordnung) erstellt und nach der Beurkundung unter Berücksichtigung der Interessen aller Vertragsbeteiligten sachgerecht und vertragsgemäß abgewickelt.