Arbeitszeugnis

ARBEITSZEUGNIS
Für Arbeitnehmer:

Jeder Arbeitnehmer hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf die Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Die Gerichte formulieren das so: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen, dessen Inhalt sich auf Führung und Leistung erstreckt und das seinem beruflichen Fortkommen dienlich ist. Der Inhalt des Zeugnisses muss sich also immer auf Ihr konkretes Arbeitsverhältnis mit allen seinen Tätigkeiten und Besonderheiten beziehen und darüber hinaus auch Aussagen über das Verhalten zu Vorgesetzten, Kollegen und Kunden enthalten. Ein abstrakt formuliertes Zeugnis ohne Bezug zu Ihren tatsächlichen Tätigkeiten ist ebenso negativ, wie ein offensichtlich schlechtes Zeugnis. Offen negative Beurteilungen sind dem Arbeitgeber wegen des Grundsatzes der wohlwollenden Objektivität untersagt.

Die Bedeutung eines solchen Zeugnisses darf keinesfalls unterschätzt werden: Während ein gutes Zeugnis Ihr zukünftiges berufliches Vorankommen sichert, kann ein schlechtes Zeugnis ihre Chancen bei nachfolgenden Bewerbungen zunichte machen. 

Die Möglichkeiten, einen Mitarbeiter - für ihn schwer erkennbar - negativ zu beurteilen sind fast grenzenlos: Weglassen einzelner Beurteilungsmerkmale, Verändern der Reihenfolge, fehlende Ausführungen zu wichtigen Fähigkeiten, übertriebene Hervorhebung von Eigenschaften, Hinzufügen unwichtiger und selbstverständlicher Eigenschaften. 

Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis daher von uns überprüfen. Wir entschlüsseln die von Arbeitgebern verwendete "Zeugnissprache" und sagen Ihnen, wie er Ihre Leistungen tatsächlich bewertet hat. Sollte das von uns überprüfte Arbeitszeugnis nicht Ihren Wünschen entsprechen, machen wir einen Anspruch auf Zeugnisberichtigung für Sie geltend. Weigert sich Ihr Arbeitgeber, Ihr Zeugnis zu ändern - oder überhaupt eines auszustellen - setzen wir Ihre Ansprüche beim Arbeitsgericht durch.

Für Arbeitgeber:

Wir erstellen für Sie nach Ihren Vorgaben einfache oder qualifizierte Arbeitszeugnisse, die vor den Arbeitsgerichten “halten“. 

Sollte ein ehemaliger Mitarbeiter Sie auf Ausstellung eines Zeugnisses oder Zeugnisberichtigung in Anspruch nehmen, prüfen wir die Berechtigung der Forderung und vertreten Sie auf Wunsch im Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Oftmals lassen sich die Streitigkeiten mit dem Mitarbeiter jedoch bereits außergerichtlich schnell klären. Dies spart Ihnen Zeit, Geld und Nerven.
[Arbeits-] Vertragsgestaltung Abmahnung & Kündigung Aufhebungsvertrag

Jürgen Müller

Rechtsanwalt - Notar a.D.
Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht



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