[Arbeits-] Vertragsgestaltung

VERTRAGSGESTALTUNG
Viele arbeitsrechtliche Probleme und Streitigkeiten entstehen durch fehlerhafte/unvollständige Regelungen in Arbeitsverträgen. In der arbeitsrechtlichen Beratungspraxis legen uns Mandaten häufig Arbeitsverträge vor, die ungeprüft z.B. aus Internetvorlagen übernommen oder die aus alten Arbeitsverträgen abgeschrieben wurden. Dieses Vorgehen kann später teuer werden, wenn die übernommenen Klauseln für sich oder im Zusammenwirken mit anderen Vertragsbestimmungen für Sie nachteilig oder gar unwirksam sind.

Wir überprüfen Ihre Arbeitsverträge

Jeder Arbeitsvertrag, den wir gestalten ist kein fertiger Vertrag “aus der Schublade“. Wir ermitteln nach Ihren Vorgaben und Bedürfnissen, welche Klauseln sinnvoll sind, welche Klauseln verändert werden müssen und welche am besten ganz weggelassen werden sollten. Dies richtet sich in erster Linie nach dem Arbeitsverhältnis, dessen Rechte und Pflichten durch den Vertrag geregelt werden sollen. Bei einem Geschäftsführer sind beispielsweise andere Regelungen notwendig als bei einem “normalen Angestellten“. Nutzen Sie den großen Gestaltungsspielraum, den Ihnen das Arbeitsrecht bietet.
 
Ihr Ziel - unser Vorschlag: interessengerechte rechtssichere Arbeitsverträge

Arbeitsgerichte behandeln zur mehrfachen Verwendung erstellte Arbeitsverträge seit einigen Jahren rechtlich als Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die Wirksamkeit einzelner Klauseln unterliegt daher einer strengen gerichtlichen Kontrolle. Klauseln, die vor 5 Jahren noch gültig waren, können heute unwirksam sein.

Eine Überprüfung ist auch für Arbeitnehmer sinnvoll

Der Arbeitsvertrag stellt die Grundlage Ihrer beruflichen und finanziellen Existenz dar. Sie müssen beispielsweise wissen, ob Ihr Arbeitgeber Sie einseitig versetzen kann und ob/wieviele Überstunden Sie leisten müssen. Auch als Arbeitnehmer sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag nicht ungeprüft unterschreiben. Wir überprüfen Ihren Arbeitsvertrag vor der Unterschrift und informieren Sie über die Bedeutung der einzelnen Klauseln. Die Kosten dieser Überprüfung werden immer häufiger durch Rechtsschutzversicherer übernommen. 
Abmahnung & Kündigung Aufhebungsvertrag Arbeitszeugnis

Jürgen Müller

Rechtsanwalt - Notar a.D.
Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht



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