ARBEITSRECHT - Fachanwalt für Arbeitsrecht spezialisiert auf Kündigungsschutz und Abfindungsverhandlungen
Unser Rechtsanwalt Roland Müller-Plesse ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und spezialisiert auf
Kündigungsschutzklagen und Abfindungsverhandlungen für Arbeitnehmer. Die Kanzlei befindet sich in Lilienthal bei Bremen und vertritt Mandanten im Großraum Bremen und dem norddeutschen Raum.
Was Sie von unserer arbeitsrechtlichen Vertretung erwarten können:
Regionale Expertise:
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht hat Rechtsanwalt Müller-Plesse in den letzten 10 Jahren hunderte arbeitsrechtliche Fälle bearbeitet. Insbesondere in Kündigungsschutzverfahren konnte er durch seine strategische Vorgehensweise vielen Arbeitnehmern entweder den Arbeitsplatz erhalten oder den Verlust des Arbeitsplatzes durch Verhandlung einer Abfindung abmildern.
Rechtsanwalt Müller-Plesse ist insbesondere im norddeutschen Raum tätig Einen regionalen Schwerpunkt bilden hierbei die Arbeitsgerichte Bremen-Bremerhaven und Verden (Aller).
Schnelle Hilfe:
Gerade im Arbeitsrecht laufen viele kurze Fristen. Deshalb bieten wir Ihnen bei einer Kündigung eine schnelle telefonische Ersteinschätzung. Diese kann in den allermeisten Fällen noch am selben Tag erfolgen. Termine erhalten Sie bei uns regelmäßig innerhalb von 24-48 Stunden, im Falle einer Kündigung noch am selben Tag auch außerhalb unserer Öffnungszeiten. Eine vollständige digitale / ortsunabhängige Bearbeitung ist möglich.
Ihr Fall zählt:
Jeder Fall ist anders. Ihrer auch. Deshalb kümmert sich Rechtsanwalt Müller-Plesse persönlich und zielorientiert um Ihr Anliegen. Wir klären die Besonderheit Ihres Falles und legen gemeinsam die beste Strategie für Ihren Fall und Ihr persönliches Ziel fest. Bei Veränderungen während eines laufenden Verfahrens z.B. eines schnellen neuen Jobangebots während eines Kündigungsschutzverfahrens, passen wir die Prozess-Strategie an das neue Ziel an und setzen diese konsequent um.
Kostentransparenz:
Durch seine Berufsausbildung zum Bankkaufmann legt Rechtsanwalt Müller-Plesse neben der rechtlichen Perspektive ein besonderes Augenmerk auf die entstehenden Kosten. Wir klären die voraussichtlichen Kosten seiner Tätigkeit vor der Beauftragung und haben hierbei auch die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe im Blick, damit die Verfahrenskosten kein Hindernis für Ihr Recht sind. Ist ein Verfahren für Arbeitnehmende trotz Prozesskostenhilfe wirtschaftlich unvernünftig oder aus anderen Gründen nicht aussichtsreich zu führen, wird dies von uns frühzeitig deutlich kommuniziert.
Auch in den folgenden arbeitsrechtlichen Bereichen steht unser Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihnen mit seiner Erfahrung zur Verfügung:


