ABMAHNUNG & KÜNDIGUNG
Die meisten arbeitsrechtlichen Streitigkeiten entstehen bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Eine Kündigung zu erhalten, ist ein schwerer Einschnitt in Ihrem Leben, in vielen Fällen existenzbedrohend. Umso wichtiger ist es, seine Rechte von Beginn an zu kennen, strategisch vorzugehen und sich unverzüglich beraten zu lassen
Viele Kündigungen sind unwirksam
Kündigungen werden von Arbeitgebern häufig als rechtssicher verkauft und von Arbeitnehmern als alternativlos hingenommen und akzeptiert. Dabei führen schon kleine formelle Fehler, wie die fehlende Unterschrift unter der Kündigung, eine Unterschrift durch eine nicht berechtigte Person, eine durch den Arbeitgeber unterlassene oder fehlerhaft Anhörung des Betriebsrates oder eine unterlassene Beteiligung des Integrationsamtes bei Schwerbehinderten Arbeitnehmenden zur Unwirksamkeit der gesamten Kündigung.
Erhalt des Arbeitsplatzes oder Abfindung
Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht Roland Müller-Plesse prüft Ihre Kündigung umfassend auf rechtliche Fehler.
Ergeben sich zumindest Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung lohnt sich häufig gegen die Kündigung vorzugehen und Kündigungsschutzklage zu erheben. So können wir für Arbeitnehmende regelmäßig einen Erhalt des Arbeitsplatzes erreichen oder eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes aushandeln.
Schnelles Handeln - nicht vorschnelles Handeln
Viele Arbeitnehmer wissen, dass schnelles Handeln beim Erhalt einer Kündigung wegen der gesetztlichen Drei-Wochen-Frist notwendig ist. Arbeitnehmende sollten daher schnell aber keinesfalls vorschnell reagieren. Jede unbedachte Äußerung gegenüber dem Arbeitgeber kann für diesen eine wichtige Information sein und die spätere Verhandlungsposition verschlechtern. Sammeln Sie nach Erhalt der Kündigung alle vorhandenen Informationen und lassen sich schnellstmöglich fachlich beraten. Wir führen gemeinsam eine strukturierte Bestandsaufnahme durch und legen die beste Strategie fest.
Wie hoch kann Ihre Abfindung sein?
Eine auch von Arbeitsrichtern häufig verwendete Formel für einer "Regelabfindung" lautet: Ein halbes Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr. Diese Formel kann für Sie nur ein erster Richtwert sein.
Die tatsächlich erzielbare Abfindung wird von Rechtsanwalt Müller-Plesse nie schnematisch nach der Allgemeinformel ermittelt, sondern ist das Ergebnis einer Verhandlung. Verhandelt wird nicht über eine Zahl, sondern über Risiken, Alternativen, Zeit und Informationen. Ist die Kündigung beispielsweise offensichtlich unbegründet oder leidet an formellen Fehlern, kann es für Arbeitgeber, die einen Arbeitnehmer loswerden wollen, sinnvoll sein, statt der Weiterbeschäftigung eine deutlich höhere Abfindung anzubieten. Ist an den Kündigungsgründen "etwas dran", zum Beispiel bei einem tatsächlichen Fehlverhalten am Arbeitsplatz, kann sich auch eine geringere Abfindung als die "Regelabfindung" ergeben.
Auch wenn Arbeitnehmer bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung – entgegen weit verbreiteter Meinung – keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung haben, hat Rechtsanwalt Müller-Plesse für unsere Mandanten schon häufig eine Abfindung erstritten, bzw. als Kompromiss ausgehandelt und konnte so die Folgen des Arbeitsplatzverlustes zumindest abmildern oder den Arbeitsplatz tatsächlich erhalten.
Neben der Abfindung behalten wir im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses auch Ihre weiteren Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis im Blick, etwa Ansprüche auf Abgeltung von Überstunden, Resturlaub oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis - egal ob diese sich aus Ihrem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder aus Gewohnheitsrecht, der sogenannten betrieblichen Übung, ergeben.
Die Abmahnung als "Vorstufe" einer verhaltensbedingten Kündigung
Haben Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten, ist dies ein ernstzunehmendes Warnzeichen. Die Abmahnung ist häufig die "Vorstufe" einer vom Arbeitgeber beabsichtigten verhaltensbedingten Kündigung. Auch wenn ein Arbeitgerichtsprozess um eine Abmahnung für Arbeitnehmer häufig nicht sinnvoll ist, sollten Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung vorsorglich an unseren Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, damit dieser die Abmahnung für Sie rechtlich und strategisch einordnet. In den meisten Fällen lässt sich gut bestimmen, ob die Abmahnung als Grundvoraussetzung einer verhaltensbedingten Kündigung ausgesprochen wurde oder die Gefahr einer Kündigung gar nicht so hoch ist, wie befürchtet.


