Abmahnung & Kündigung

ABMAHNUNG & KÜNDIGUNG
Die meisten arbeitsrechtlichen Streitigkeiten entstehen bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Eine Kündigung zu erhalten, ist ein schwerer Einschnitt in Ihrem Leben, in vielen Fällen existenzbedrohend. Umso wichtiger ist es, hier seine Rechte zu kennen und unverzüglich gegen Ihre Kündigung vorzugehen. Wir helfen Ihnen dabei. Ein schnelles Vorgehen ist hier aufgrund der im Gesetz festgelegten Frist von 3 Wochen ab Kündigungszugang notwendig. Spätestens am letzten Fristtag muss die Kündigungsschutzklage beim örtlich zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein.

Wir prüfen für Sie die Wirksamkeit der Kündigung, gleichgültig ob Ihnen Ihr Arbeitgeber personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt gekündigt hat.

Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung, hat der Arbeitnehmer – entgegen weit verbreiteter Meinung – keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung. Trotzdem haben wir für unsere Mandanten schon häufig eine Abfindung erstritten, bzw. als Kompromiss ausgehandelt und konnten so die Folgen des Arbeitsplatzverlustes zumindest abmildern.

Neben einer Abfindung machen wir für Sie im Rahmen der Kündigung auch restliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend, etwa Ansprüche auf Abgeltung von Überstunden oder Resturlaub.

Hierbei ist zu beachten, dass sich Ansprüche nicht nur aus dem mit dem Arbeitgeber geschlossenen Arbeitsvertrag ergeben können, sondern oft ergänzend aus Tarifvertrag oder Gewohnheitsrecht, der sogenannten betrieblichen Übung.

Wichtig für Arbeitnehmer: Arbeitnehmer sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich unmittelbar nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) arbeitslos zu melden. Anderenfalls riskieren sie den Verlust von Ansprüchen, schlimmstenfalls eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld.
Aufhebungsvertrag Arbeitszeugnis [Arbeits-] Vertragsgestaltung

Jürgen Müller

Rechtsanwalt - Notar a.D.
Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht



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