Verkehrsunfall

RECHTSGEBIETE | VERKEHRSRECHT
Verkehrsunfall
Deutschlandweit werden jährlich ca. 2,5 Millionen Verkehrsunfälle polizeilich erfasst (Quelle: Statistisches Bundesamt - destatis.de), davon etwa 12 % mit Sach-/ und Personenschäden. Die tatsächliche Anzahl liegt wesentlich höher, da nicht jeder Verkehrsunfall polizeilich aufgenommen wird. Die mit einem Unfall verbundenen Folgen sind oft gravierend, die Schadensregulierung kompliziert und langwierig. Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht regeln das für Sie.
Wir übernehmen für Sie die Schadensregulierung und setzen Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung durch. Im Vordergrund stehen insbesondere der Ersatz der anfallenden Reparaturkosten bzw. die Beschaffung eines Neuwagens sowie der Ausgleich von Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfall.

Haben Sie Verletzungen erlitten, steht Ihnen regelmäßig ein Anspruch auf Schmerzensgeld und eventuell auch auf Ausgleich des Haushaltsführungsschadens zu.


Wer bezahlt die Kosten des von Ihnen beauftragten Rechtsanwalts?

Sofern Sie schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und uns mit der Schadensregulierung beauftragen, trägt der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners unsere Rechtsanwaltsgebühren.
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Roland Müller-Plesse

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

kanzlei@rechtsanwaeltemueller.de

Tabea Müller
Rechtsanwältin & Notarin
Fachanwältin für Verkehrsrecht

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