Verkehrsstrafsachen

RECHTSGEBIETE | VERKEHRSRECHT
Verkehrsstrafsachen
Haben Sie einen Verkehrsunfall verursacht und wurde der Unfallgegner hierdurch verletzt, wird regelmäßig ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung gegen Sie eingeleitet. Häufig geht es auch um den Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr oder der Unfallflucht.

Unsere Fachanwältin für Verkehrsrecht rät Ihnen als Beschuldigtem einer Verkehrsstraftat gegenüber den Ermittlungsbehörden von Ihrem Schweigerecht gebrauch zu machen und sich nicht zur Sache zu äußern, damit Sie sich nicht selbst belasten.
Nehmen Sie unverzüglich Kontakt zu Ihrer Fachanwältin für Verkehrsrecht auf, um Nachteile zu vermeiden

Strafrechtliche Ermittlungsverfahren haben oft auch erhebliche Auswirkungen auf die Frage der Haftung aus einem Verkehrsunfall. Zusätzlich zu einer möglichen Geld- oder Freiheitsstrafe droht selbst bei Unfallflucht unter Umständen die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Eine leichtfertig gegenüber der Polizei gemachte Aussage kann oft nicht mehr widerrufen werden. Je eher Sie sich von uns vertreten lassen, desto besser lassen sich diese negative Folgen häufig vermeiden. Hier gilt besonders: "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!" Beauftragen Sie uns frühzeitig, damit es nicht zu vermeidbaren Nachteilen kommt.
Bußgeldsachen Verkehrsunfall Führerschein & Fahrerlaubnis Autokauf
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Roland Müller-Plesse

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

kanzlei@rechtsanwaeltemueller.de

Tabea Müller
Rechtsanwältin & Notarin
Fachanwältin für Verkehrsrecht

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