RECHTSGEBIETE |
FORDERUNGSEINZUG / INKASSO

Wir bieten Ihrem Unternehmen Forderungseinzug aus einer Hand. Gemeinsam mit unseren qualifizierten Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten ziehen unsere Fachanwälte für Sie offene Forderungen ein.

Darum sollten Sie uns mit Ihrem Forderungseinzug beauftragen:

Forderungseinzug aus einer Hand: Zahlt der Schuldner die offene Forderung nicht und lässt sich keine Ratenzahlungsvereinbarung treffen, können unsere Fachanwälte die Forderung unverzüglich im gerichtlichen Mahnverfahren oder direkt durch Einreichen einer Klage bei Gericht für Sie geltend machen.




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Roland Müller-Plesse

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanalt für Verkehrsrecht

kanzlei@rechtsanwaeltemueller.de