NOTARIN | VORSORGE & VOLLMACHTEN
Ein plötzlicher Verkehrsunfall, eine schwere Krankheit oder fortschreitendes Alter: Jeder kann schnell auf die Hilfe anderer angewiesen sein.
Viele unserer Mandanten fragen sich, wer in einem solchen Fall Geschäfte für sie erledigen darf und in welchem Umfang. Wer darf/muss entscheiden, welche Behandlung ein Arzt durchführen darf und
welche nicht?
Durch Patientenverfügung und notarielle Vollmachten den eigenen Willen rechtssicher festhalten
Durch notarielle Vollmachten (Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht, Generalvollmacht) und eine sogenannte Patientenverfügung können Sie Ihren eigenen Willen rechtssicher festhalten, bevor der Ernstfall eintritt.
Eine Patientenverfügung ist eine verbindliche Handlungsanweisung an die behandelnden Ärzte, in der ausdrücklich festgehalten wird, welche Behandlungen Sie wünschen und welche nicht. Leider ist nämlich – entgegen weit verbreiteter Meinung – in den allermeisten Fällen nicht automatisch der Ehepartner dazu berechtigt, diese Entscheidungen zu treffen. Durch eine Patientenverfügung üben Sie ihr Selbstbestimmungsrecht aus und nehmen Ihren Angehörigen schwere Entscheidungen, wie beispielsweise über den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen, ab.
Durch eine Vorsorge- und Betreuungsvollmacht bestimmen Sie eine Person, die in den entsprechenden Situationen für Sie notwendige Entscheidungen z.B. über ärztliche Behandlungen trifft oder verbindliche rechtsgeschäftliche Erklärungen abgeben kann. Nur bei einer notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht kann die bevollmächtigte Person für Sie Verfügungen über Ihre Immobilie vornehmen; bei einer privatschriftlichen Vollmacht ist dies nicht möglich. Selbstverständlich berechtigt die mitbeurkundete Generalvollmacht die bevollmächtigte Person auch zur Vornahme aller Bankgeschäfte. Einer speziellen Bankvollmacht bedarf es dann nicht mehr.
Musterformularen, etwa aus dem Internet, sollten Sie mit Vorsicht begegnen. Bereits ein kleiner Fehler kann zur kompletten Unwirksamkeit führen. Eine Entscheidung über Ihr Leben sollten Sie nicht dem Internet überlassen.
Der Notar gewährleistet die Registrierung der Vorsorgevollmacht im zentralen Register der Bundesnotarkammer für Vorsorgeurkunden. Dieses Register dient der Information der mit Betreuungsverfahren befassten Stellen.
Jürgen Müller
Rechtsanwalt - Notar a.D.
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