RECHTSGEBIETE | VERKEHRSRECHT
Bußgeldsachen
Die Anlässe für die Einleitung eines Bußgeldverfahrens sind vielfältig. Fast jeder Autofahrer wird irgendwann einmal mit dem Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines Rotlichtverstoßes konfrontiert. Für Berufskraftfahrer geht es hingegen häufig um den Vorwurf der Nichteinhaltung der zulässigen Lenk- und Ruhezeiten, Abstandsverstöße, die nicht ordnungsgemäßen Ladungssicherung oder aber die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts.
In allen Fällen droht ein Bußgeldbescheid, mit dem nicht nur ein Bußgeld verhängt wird. Weitere unangenehme Folge ist oft zusätzlich die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg sowie ein Fahrverbot. Hat ein Verkehrsteilnehmer bereits mehrere Verkehrsverstöße begangen und demzufolge mehrere Punkte auf dem „Konto“ in Flensburg, droht nach dem Punktekatalog im Extremfall (bei Erreichen von 8 Punkten) der Entzug der Fahrerlaubnis.
Jeder Punkt zählt: Bei Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid helfen unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht
Als Betroffener sollten Sie nach Erhalt des Anhörungsbogens, allerspätestens nach der Zustellung des Bußgeldbescheides, einen unserer Fachanwälte für Verkehrsrecht mit Ihrer Vertretung beauftragen. Eine Überprüfung ergibt häufig, dass polizeiliche Messverfahren (Geschwindigkeit, Abstand) entweder durch unsachgemäße Bedienung oder in Folge technischer Fehler unrichtig und damit nicht verwertbar sind. Auch Überwachungsanlagen für Rotlichtverstöße bieten häufig Angriffspunkte. Es empfiehlt sich daher, über einen unserer Fachanwälte die geeigneten Schritte einzuleiten, um fehlerbehaftete Bußgeldbescheide und damit weitere “Punkte“ zu vermeiden.
Auch bei Bußgeldverfahren: Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung trägt unsere Kosten
Aufgrund der erheblichen Folgen bei Erreichung der 8-Punktegrenze sollten Sie nicht zögern, Ihren Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen. Sind Sie rechtsschutzversichert, trägt Ihr Rechtsschutzversicherer in der Regel sämtliche entstehenden Kosten, z.B. Anwaltskosten und Gutachterkosten für die Überprüfung der Messverfahren.
Roland
Müller-Plesse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
kanzlei@rechtsanwaeltemueller.de